Bedingungen Bootsüberlassungsvertag

 

1.

Die Verantwortung für das Boot samt Insassen trägt der Bootsführer (Kapitän) alleine! Nur er entscheidet, ob gefahren werden kann. Erkundigen Sie sich bei dem Hafenbüro über die Wettervorhersage.

 

2.

Die Benutzung des Bootes darf nur im Küstengewässer (max 1,5 Km) erfolgen und nur bei ruhigem Meer und einer Sicht von mindestens 1,5 Km.

 

3.

Das Boot darf nur zwischen Sonnenauf- und Untergang benutzt werden.

 

4.

Ich bestätige, dass ich Seenot-Rettungsmittel erhalten habe. Schwimmwesten müssen im Boot getragen werden.

 

5.

Das Boot darf mit max. 3 (Bootstyp 1) oder 4 (Bootstyp 2) usw. Personen besetzt sein.

 

6.

Boote dürfen nur am Liegeplatz im Hafen geparkt werden. (Nicht auf den Strand ziehen).

 

7.

Ich bin über die Küsten gegebenheiten (Untiefen) belehrt worden. Die Benutzung von Kompass, Seekarte und Notraketen wurden mir erklärt.

 

8.

Durch meine Unterschrift bestätige ich, das oben beschriebene Boot einschliesslich Ausrüstung in ordnungsgemässen und voändigen Zustand übernommen zu haben. Sollten bei Rückgabe Beschädigungen, und/oder Verluste, und/oder Verschmutzungen zu beanstanden sein, verpflichte ich mich dafür aufzukommen – zu bezahlen.

 

9.

Ich bin mir bewusst, dass ich dieses Boot in Eigenverantwortung führe und für die von mir verursachten Schäden haftbar gemacht werde, und äre hiermit ausdrücklich, dass ich in der Lage bin, das Boot sicher zu führen.

 

10.

Man ist verplichtet in “Seenot” geratene Personen zu helfen. Die Vorfarht grösserer Schiffe ist zu beachten. Es dürfen keine Wellen im Hafen verursacht werden. Das Boot soll nach jeder Fahrt gesäubert werden.

 

11.

Als Gerichtsstand ist Rudkøbing vereinbart.

 

12.

Der Mieter kann keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter für entstandene Schäden geltend machen. Falls Dritte einen Anspruch gegenüber dem Vermieter aufgrund des Handelns des Mieters mit dem Boot etc. geltend machen, muss der Mieter den Vermieter in jeder Hinsicht von Ansprüchen freihalten

 

Bei Stornierungen werden folgende Gebühren erhoben:

Die 1. Rate wird 14 Tage nach Buchung fällig und beträgt 50% der Miete. Bei Bestellungen für das nächste Jahr, ist die erste Rate Mitte Januar fällig.
Die 2. Rate wird einen Monat vor Ankunft fällig und beträgt 50% der Miete.

Für den Fall, dass das Boot von dem Mieter storniert wird, verfällt die Anzahlung in Höhe von 50%.
Bei Stornierung 60-0 Tage vor Mietbeginn, wird der gesamte Betrag fällig.
Eine Erstattung erfolg nur, wenn das Boot weitervermietet werden kann, abzüglich 10% (mind. 50 Euro).

Wir empfehlen, dass Sie eine Reiserücktrittversicherung bei Ihrer eigenen Versicherung abschließen.